Bekanntmachung der vergebenen Auträge der Stadt Gefell
An dieser Stelle veröffentlicht die Stadt Gefell ab sofort alle vergebenen Aufträge gem. § 19 Abs. 2 VOL/A ab einem Auftragswert von 25.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer
Name des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle sowie deren Adressdaten
Name des beautragten UNternehmens (bei natürlichen Personen ist deren Einwilligung einzuholen oder die ANgabe zu anonymisieren.
Vergabeart
Art und Umfang der Leistung
Zeitraum der Leistungserbringung