Ergänzungssatzung "Langgrün-Fallgatter"
Stadt Gefell
Ergänzungssatzung „Langgrün-Fallgatter“
Öffentliche Bekanntmachung der Offenlage des 2. Entwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Gefell hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 den 2. Entwurf der Ergänzungssatzung „Langgrün-Fallgatter" im Ortsteil Langgrün gebilligt und zur erneuten Offenlage und Behördenbeteiligung bestimmt. Planungsziel ist die Einbeziehung der in der Anlage gekennzeichneten Flächen in den bauplanungsrechtlichen Innenbereich zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung der Satzung als vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB geführt wird, so dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen wird.
Die Stadt Gefell stellt die Unterlagen des 2. Entwurfes der Ergänzungssatzung „Langgrün – Fallgatter“ einschließlich der Begründung sowie einer Biotoptypenkarte in der Zeit
vom 15. Juli 2024 bis einschließlich zum 16. August 2024
auf den Internetseiten der Stadt Gefell (www.stadt-gefell.de, Rubrik Stadtinformationen) und des Planungsbüro GÖL mbH (www.goel.de) zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Zudem werden die Unterlagen des 2. Entwurfes im o. g. Zeitraum im Bauamt der Stadtverwaltung Gefell (Markt 11, 07926 Gefell) während der folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Dienstag: 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können gem. § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Anregungen und Bedenken zu den Unterlagen des 2. Entwurfsunterlagen schriftlich, elektronisch oder während der o. g. Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Elektronische Stellungnahmen sind an folgende E-Mail-Adresse zu senden: info@stadt-gefell.de. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitzuteilen ist, sind die Angaben zum Namen und zur Anschrift des Verfassers erforderlich.
Aus den Beteiligungsverfahren zum Entwurf (§ 3 Abs. 2 BauGB / § 4 Abs. 2 BauGB) liegen die folgenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen vor.
Belange des Naturschutzes
- Stellung des LRA Saale-Orla-Kreis v. 11.01.2018 mit dem Hinweis zur Sicherung der Durchführung der naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen durch einen städtebaulichen Vertrag.
- Stellung des LRA Saale-Orla-Kreis v. 11.01.2018 mit der Forderung zur Ergänzung einer Gehölzartenliste.
Belange des Wasserhaushaltes
- Stellung des LRA Saale-Orla-Kreis v. 11.01.2018 mit der Forderung zu Aussagen zur Abwasserbeseitigung
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Marcel Zapf
Bürgermeister
Bekanntmachung "Langgrün-Fallgatter"